Der/die Antragsteller*in kommt in die SW-Beratungsstelle. Dort wird anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dann wird vom behandelnden Arzt/Ärztin ein Kostenvoranschlag benötigt.
Nach Vorlage dieses Kostenvoranschlages erhält der/die Antragsteller*in bei der SW-Beratungsstelle eine Kostenübernahmeerklärung für das Verhütungsmittel.
Kostenübernahme bei folgenden Langzeitverhütungsmitteln:
Hormonspirale
Kupferspirale
Hormonimplantat (Implanon)
Kupferkette
Kupferball
Diaphragma
Bei abgeschlossener Familienplanung werden auch die Kosten einer Sterilisation (Frau) oderVasektomie (Mann) getragen