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Interventionsstelle

Die Interventionsstelle STA ist zuständig für den Landkreis Starnberg und unterstützt Betroffene von Häuslicher Gewalt pro-aktiv. Der pro-aktive Beratungsansatz bedeutet, die Initiative zur Kontaktaufnahme von der Interventionsstelle und nicht von den Betroffenen selbst aus geht.

Wir arbeiten mit den regionalen Polizeiinspektionen zusammen (PI Gauting, PI Herrsching, PI Starnberg).

Die Polizei informiert die Interventionsstelle nach einem Einsatz bei Häuslicher Gewalt, sofern das Einverständnis der Betroffenen zur Datenweitergabe vorliegt. Die Interventionsstelle nimmt innerhalb von drei Werktagen Kontakt zu der betroffenen Person auf.

Dadurch gelingt es, Betroffene zeitnah zu informieren und ihnen Unterstützung für die nächsten Schritte anzubieten. Die zugehende Beratung erreicht somit eine weitere Zielgruppe von Betroffenen.

Die pro-aktive Beratung ist auf die Situation der Betroffenen nach einer polizeilichen Intervention ausgerichtet. Wird z.B. ein Platzverweis gegen den/die gewalttätige/n Partner*in durch die Polizei ausgesprochen, muss die Betroffene innerhalb kurzer Zeit (i.d.R. 10-14 Tage) aktiv werden. In diesem Zeitraum können Maßnahmen nach dem GewSchG beim zuständigen Familiengericht beantragt werden, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Die Betroffene erhält die notwendigen rechtlichen und fachlichen Informationen, um weitere Schritte unternehmen zu können.

 
 

Wenn Sie Anträge beim Amtsgericht Starnberg stellen möchten, unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen der Formulare.

Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Starnberg: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/starnberg/

Die Interventionsstelle STA wird größtenteils aus Mitteln des Bayerischen Sozialministeriums gefördert. Es werden Betroffene von häuslicher Gewalt beraten, die nicht von sich aus den Weg in eine Beratungsstelle finden.

Das Angebot ist kostenlos und freiwillig. 

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