Beratung in familienrechtlichen Fragen
Frauen helfen Frauen Starnberg e. V. bietet eine telefonische Beratung durch eine Rechtsanwältin für Familienrecht an.
Die Kostenbeteiligung beträgt 10,- Euro für eine 15-minütige Beratung. Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle.
Sie können die Kostenbeteiligung in bar begleichen oder auf unser Konto überweisen.
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg
IBAN: DE 62 7025 0150 0430 8868 04
Frau Dr. Jur. Eva Schönberger, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, steht telefonisch für eine allgemeine Rechtsberatung im Bereich Ehe- und Familienrecht zur Verfügung.
Sie beantwortet fachkundig familienrechtliche Fragen und gibt erste allgemeine Informationen. Dies ist hilfreich, um die rechtliche Situation zu verstehen und insbesondere den eigenen rechtlichen Stand besser einschätzen zu können.
Die Rechtsberatung kann grundsätzlich in den nachstehenden Bereichen erfolgen:
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Ehescheidung, Aufhebung der Ehe, Trennungsjahr u.a.
- Sorgerecht für Kinder: Aufenthaltbestimmungsrecht, Regelung des Umgangs, Herausgabe des Kindes u.a.
- Unterhaltsrecht: Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt
- Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung)
- Eheliche Wohnung und Haushaltsgegenstände
- Sonstiges Vermögensrecht, soweit es das Ehe- und Familienrecht betrifft
- Versorgungsausgleich
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften (Vertragsgestaltung etc.)
- Eheverträge
- Haftung für Schulden
- Erbrecht, im Zusammenhang des Ehe- und Familienrechtes
- Kosten eines Gerichtsverfahrens, Verfahrenskostenhilfe, Verfahrenskostenvorschuss, Rechtsanwaltskosten, Beratungshilfe