Psychsoziale Prozessbegleitung für verletzte Zeuginnen im Strafverfahren ab dem 16. Lebensjahr
Seit Januar 2017 besteht für Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten ein Rechtsanspruch auf gerichtliche Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung/PSPB (§ 406g StPO). Dies ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung. Wir bieten diese Begleitung über das gesamte Verfahren an, d.h. bereits vor einer Anzeige können sich betroffene Frauen an die Beratungsstelle wenden.
Während eines Strafverfahrens vermittelt die psychosoziale Prozessbegleiterin den Betroffenen Information, Sicherheit und Orientierung. Die Belastungen und Ängste, die ein Strafprozess mit sich bringt, sollen möglichst gering gehalten werden. Die psychosoziale Prozessbegleiterin bereitet die Betroffenen auf die Verhandlung vor und betreut sie vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Die Begleitung hat keine rechtliche oder rechtsvertretende Funktion und ersetzt keine psychosoziale Beratung oder Therapie. Gespräche über den zur Verhandlung stehenden Sachverhalt sind ausgeschlossen. Claudia Sroka bietet die Psychosoziale Prozessbegleitung an.
Weitere Infos finden Sie hier:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Psychosoziale Prozessbegleitung in Bayern – Professionelle Unterstützung für Opferzeugen im Strafverfahren: https://www.justiz.bayern.de/service/psychosoziale-prozessbegleitung/
Bundesministerium der Justiz
Was psychosoziale Prozessbegleitung bedeutet: BMJ | Psychosoziale Prozessbegleitung
Ich habe Rechte – ein Wegweiser im Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen: BMJ | Publikationen Suche | Ich habe Rechte
Opferfibel – Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren: Opferfibel – Informationen für Betroffene von Straftaten rund um das Strafverfahren (bmj.de)
Informationen für Kinder – Begleitung im Strafverfahren: BMJ_Kinderbuch_Strafverfahren.pdf